Gyepmesteri telep (sprich: djepmeschteri telep) = Wasenmeisteranlage – ein altertümliches deutsches Wort, das heute kaum noch jemand versteht. Im Ungarischen wird
es verwendet für die berüchtigten Anlagen, in denen Tiere, in der Regel Streunerhunde, für 2 Wochen aufbewahrt und dann getötet werden. Der Begriff wird zumeist übersetzt mit Hundefängeranlage
oder Tötungsstation, obwohl dies im Sinne des ungarischen Gesetzgebers definitiv falsch ist. Von der Aufgabenstellung her wäre, zumindest nach ungarischer Rechtsauffassung, Anlage zur
Seuchenbekämpfung die korrekte Übersetzung.
Betreiber dieser Anlagen sind größere Gemeinden und Städte. Geleitet werden sie von dem Gyepmester (djepmeschter) = Wasenmeister, landläufig: Hundefänger, der
entweder bei der betreffenden Gemeinde angestellt oder eine auf eigene Rechnung arbeitende Firma ist und u.a. folgende Aufgaben zu erfüllen hat:
• alle streunenden Tiere, in der Regel Hunde, des jeweiligen Einzugsgebiets einzufangen (gefährden Menschen, verbreiten Seuchen) und sie 2 Wochen
in Quarantäne zu halten,
• tote Tiere von den Straßen einzusammeln (Seuchengefahr),
• bei Verdacht auf eine Seuche bei einem lebenden oder toten Tier, auch Haustieren (z.B. Rinder, Schweine, Geflügel, die im heimischen Stall aus
ungeklärten Gründen verendet sind) die Behörden und den Amtstierarzt zu verständigen, der das Tier obduzieren muss, um die Todesursache feststellen und zum Schutz der Bevölkerung
Gegenmaßnahmen ergreifen zu können,
• regelmäßig Transporte der gesammelten toten bzw. getöteten Tiere in eine Tierkörperbeseitigungs-anstalt durchzuführen.
Solange sich die Streunerhunde im Gewahrsam des Gyepmesters befinden, hat der jeweilige Hundebesitzer das Recht, seinen Hund dort abzuholen. Dem Gyepmester selbst
steht nach Ablauf der 2-wöchigen Quarantäne das Recht auf eigene Verwertung zu. Er kann Hunde gegen Entgelt vermitteln oder auch an Tierversuchsanstalten verkaufen. Das eigene Verwertungsrecht
ist jedoch – je nach Kommune – unterschiedlich geregelt.
Eine „Hundefängeranlage“ muss von der Komitatsverwaltung als Quarantäne anerkannt und genehmigt sein.